Deutschland hat zum Schutz des Klimas die Unterstützung für Wärmepumpen ab 2024 erweitert. Hausbesitzer erhalten in diesem Fall große Fördersummen, mit denen der Wechsel zu erneuerbaren Energien erleichtert wird. Sie zielen darauf ab, den CO 2 -Ausstoß deutlich zu senken und die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern.
Neue Wärmepumpenförderungen 2024
Ab dem 1. Januar 2024 erhält der Staat großzügige Fördersummen für die Installation von Wärmepumpen. Hausbesitzer verschiedener Wohnungen können jeweils die folgenden maximalen Zuwendungen erhalten:
• Erdwärmepumpe: maximal 21.000 Euro
• Luftwärmepumpe: maximal 15.000 Euro
Es gibt auch zusätzliche Boni für bestimmte Gruppen, darunter einkommensschwache Familien und Gebäude mit überdurchschnittlicher Energieeffizienz. Wenn Ihr Haushalt weniger als 40.000 Euro pro Jahr versteuert, erhalten Sie einen 39%-Einkommensbonus, der die Gesamtzuwendung erheblich erhöht. Diese Fördersummen beinhalten bereits den Bonusabschnitt.
Andere Boni und Anreize
• Klimabonus: Hausbesitzer, die alte, ineffiziente Heizsysteme bis zum 31. Dezember 2028 durch eine Wärmepumpe ersetzen, die Kohle-, Erdöl- oder Gasheizungen gebrauchen, die älter als 20 Jahre sind, können einen 20%-Bonus erhalten. Er wird ab 2029 alle zwei Jahre um 3% reduziert.
• Effizienzbonus: Ein zusätzlicher 5%-Bonus wird für besonders effiziente Wärmepumpen gewährt.
• Einkommensbonus: Einkommensschwache Haushalte erhalten einen 39%-Bonus, der die Förderung auf bis zu 70% der Projektkosten anheben kann.
Förderfähige Kosten und Zuschussgrenzen
Die Förderung deckt verschiedene Aspekte der Wärmepumpeninstallation und verwandte Maßnahmen zur Energieeffizienz ab:
• Erste Wohneinheit: Bis zu 30.000 € für den Austausch der Heizung
• Zweite bis sechste Wohneinheit: Bis zu 15.000 € pro Einheit
• Weitere Einheiten: Bis zu 8.000 € pro Einheit
Bei Kombination mit anderen Maßnahmen zur Energieeffizienz (z. B. Dämmung, Fensterersatz) können die förderfähigen Kosten auf 90.000 € pro Einheit steigen, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
Antragsverfahren
Hausbesitzer in Deutschland können Förderanträge über zwei Hauptkanäle stellen:
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Ab dem 27. Februar 2024 nimmt die KfW Anträge für die neue Heizungsförderung an. Es wird empfohlen, die erforderlichen Unterlagen frühzeitig vorzubereiten und einen Energieberater hinzuzuziehen.
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Anträge für weitere Maßnahmen zur Energieeffizienz wie Dämmung oder Fensterersatz werden weiterhin über die BAFA gestellt.
Schritte zur Antragstellung:
- Energieberater konsultieren: Ein individueller Sanierungsfahrplan (SFP) erhöht die Förderbeträge.
- Frühzeitig einreichen: Aufgrund des hohen Interesses ist eine rechtzeitige Antragstellung wichtig.
- Förderbedingungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie die Voraussetzungen für spezifische Boni erfüllt.